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Der Freizeitsektor in Zeiten von Covid-19

Der Freizeitsektor in Zeiten von Covid-19

Written by

Annemarie Alexander

Annemarie Alexander
Senior Analyst Published 09 Jul 2020 Read time: 4

Published on

09 Jul 2020

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4 minutes

Neue Herausforderungen durch Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen

In den letzten Monaten kam es zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, allen voran die Schließung von Freizeitbetrieben wie Kinos, Vergnügungsparks und Schwimmbädern. Im Laufe der Monate Mai und Juni wurden viele Freizeiteinrichtungen schrittweise wieder geöffnet, allerdings unter strengen Auflagen hinsichtlich der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, die das Besuchererlebnis einschränken. Dies stellt eine große Belastung für die Anbieter von Freizeitaktivitäten dar und führt dazu, dass viele Akteure auch nach den Neueröffnungen mit hohen Kosten und geringen Umsätzen zu kämpfen haben.

Aktuelle Regelungen

Im Mai und Juni erlaubten die meisten Bundesländer allmählich wieder die Öffnung von Fitnessstudios, Vergnügungsparks und Kinos. Die Abstands- und Hygieneregeln, die in derartigen Einrichtungen beachtet werden müssen, sind recht einheitlich. Typischerweise soll ebenso wie in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen einzelnen Personen eingehalten werden, außerdem müssen Oberflächen nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert sowie die Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden. Die Implementierung dieser Regeln ist jedoch in manchen Branchen besonders schwer umzusetzen. So können Kinosäle aufgrund der Abstandsregeln nicht voll besetzt werden. Bei eineinhalb Metern Abstand bleiben gleich mehrere Sitze zwischen den Kinobesuchern unbesetzt. Kinosäle können dadurch nicht einmal zur Hälfte mit Besuchern gefüllt werden – ein Umsatzverlust, der kaum auszugleichen ist. Die Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater fordert daher, dass lediglich ein Sitzplatz zischen den Besuchern frei gelassen werden muss, ein Kompromiss, der dennoch die Umsätze der Kinobetreiber belasten dürfte, da die Einbußen kaum mit den von den Besuchern ohnehin schlecht akzeptierten Preissteigerungen bei Kinoeintrittskarten aufgefangen werden können.

Der Problematik einer zu geringen Auslastung stehen nicht nur Kinos gegenüber, sondern auch Vergnügungsparks, Restaurants und Fitnesszentren. Sie haben einfach nicht genug Raum, um bei Einhaltung der Abstandsregeln dem Besucherandrang gerecht zu werden. Des Weiteren schrecken Abstandsregeln auch viele Personen von der Wahrnehmung von Freizeitangeboten ab. Sie fürchten lange Schlangen und eine starke Einschränkung des Erlebnisses. Als Folge der Maßnahmen gegen die Pandemie sinkt also die Höhe der Konsumausgaben für Freizeit- und Unterhaltungsangebote. Die häufige Reinigung von Oberflächen und das regelmäßige Lüften stellen in Unterhaltungseinrichtungen eine zusätzliche Belastung dar. Insbesondere in Kinos mit den meist textilen Sitzoberflächen und fensterlosen Kinosälen ist die Einhaltung der Hygienestandards kaum möglich. Doch auch in Vergnügungsparks und Restaurants bedeuten die Forderungen nach Sauberkeit und Infektionsschutz einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der den Betrieb verlangsamt und meist mit zusätzlichen Personal- und Materialkosten verbunden ist.

Sport und Fitness

Fitnessstudios hatten schon vor der Pandemie hohe Ansprüche an die Sauberkeit ihrer Einrichtungen und mussten vergleichsweise wenig tun, um die neuen Regelungen effizient umzusetzen. Sie sind jedoch negativ von den Abstandsregeln betroffen, da der Andrang nach den ersten Neuöffnungen im Mai groß war. Durch die Buchung eines Zeitslots können die Studiobetreiber die Betriebsauslastung besser planen. Viele Verbraucher nehmen die geringere Besucherzahl in den Fitnessstudios mittlerweile auch als angenehm wahr. Gleichzeitig sind Fitnesszentren durch ihr Abonnementmodell vor Umsatzeinbußen besser geschützt, zumindest in den Monaten, in denen tatsächlich geöffnet werden kann. Für die Monate der Schließungen haben die Verbraucher hingegen laut Aussagen von Verbraucherschützern ein Anrecht auf die Rückerstattung der Gebühren.

Hinaus in die Natur

Viele Verbraucher werden aufgrund der Einschränkungen in Fitness- und anderen Freizeiteinrichtungen vermehrt in der freien Natur und in Außenbereichen aktiv. Dort gelten zwar auch Abstandsregeln, diese können jedoch in weitläufigen Außenbereichen besser eingehalten werden. Viele Verbraucher nutzen Fahrräder, gehen wandern in der Natur oder joggen. Inwieweit das gesteigerte Interesse an sportlichen und anderen Aktivitäten im Außenbereich dauerhaft anhält und ob die Verbraucher infolgedessen vermehrt Fahrräder, Sportartikel und auch Campingausrüstung erwerben, bleibt abzuwarten. Auch Campingplätze sind seit Juni deutschlandweit wieder geöffnet und viele Menschen entscheiden sich für einen Campingurlaub. Der Urlaub im Ausland ist vielen zu riskant oder aufgrund diverser Einreisebeschränkungen zu umständlich. Urlaub in Griechenland ist beispielsweise nur möglich, wenn ein Online-Formular ausgefüllt wird, mit dessen Hilfe festgestellt wird, ob bei Einreise ein Virentest durch die dortigen Behörden durchgeführt werden muss. Wird der Test durchgeführt, so müssen die betroffenen Urlauber die ersten 24 Stunden bis zum Erhalt des Testergebnisses isoliert in ihrem Hotelzimmer verbringen. Aufgrund der aktuell geringen Nachfrage nach Auslandsreisen sind viele Campingplätze bereits komplett ausgebucht.

Fazit

Die Anbieter von Freizeitaktivitäten stehen vor einer großen Herausforderung, da sich der Aufwand für die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln erhöht, während gleichzeitig das Umsatzpotenzial schrumpft. Außerdem haben die neuen Regelungen auch eine abschreckende Wirkung auf viele potenzielle Kunden. Während die Verbraucher aktuell wenig Interesse an klassischen Freizeitbeschäftigungen haben, nimmt das Interesse an der Bewegung in der Natur zu. Dies könnte künftig zu einer längerfristigen Verschiebung der Verbraucherinteressen führen.

In diesem Bericht erwähnte Branchen:

G47.64DE Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln

I55.30DE Campingplätze

I56.11DE Restaurants mit herkömmlicher Bedienung

J59.14DE Kinos

R93.13DE Fitnesszentren

R93.21DE Vergnügungs- und Themenparks

In diesem Bericht erwähnte Einflussfaktoren:

Einflussfaktoranalyse Konsumausgaben für Freizeitaktivitäten, Kultur und Unterhaltung

Einflussfaktoranalyse Sportbewusstsein

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